Versicherungssumme Kaskoversicherung
2. Februar 2011 – 17:39Weitere Punkte, auf die der Versicherer bei einer Kaskoversicherung achten sollte, sind zum Beispiel die Deckungssummen. Diese sind in der KFZ-Haftpflichtversicherung weitgehend einheitlich vertraglich festgelegt. Man nennt sie auch Versicherungssummen. Das Pflichtversicherungsgesetzt legt eine gesetzliche Minimalabdeckung fest, diese beträgt bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro und bei Sachschäden sind eine Million Euro angelegt. Dies sind die Mindestsummen, für die eine KFZ-Haftplicht aufkommen muss.
Es ist auf jeden Fall möglich und ratsam, bei den Kasko- Versicherungen, diese Deckungssumme höher anzulegen. Die höchste Deckungssumme liegt bei 100 Million Euro. Der Beitragsunterschied ist sehr gering, da kommen nur wenige Euro im Jahr dazu, aber Großschadensereignisse haben bewiesen, dass diese auch durchaus benötigt werden können. Der Verbraucher sollte auch bedenken, dass er als Fahrer und Unfallverursacher mit jedem Cent, der über der gewünschten Deckungssumme liegt, mit seinem gesamten privaten Besitz haftet.
Der Versicherungsnehmer sollte hier nicht an der falschen Stelle sein Geld zusammenhalten, da es hierbei um Menschen geht, die ggf. schwerverletzt sind und langjährige Behandlungen in Anspruch nehmen müssen.